Freiheitsbeschränkungen und Versammlungsrecht im Corona-Shutdown

Wir fordern nachsteuern

In Zeiten der Corona-Pandemie sehen wir die Notlagen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger und gleichzeitig ihre Anstrengungen, damit fertig zu werden. „Was etwa die Mitarbeiter des Gesundheitswesens zurzeit leisten, ist enorm“, so unser Stadtverbandsvorsitzender Volker Weiß. Wir anerkennen auch grundsätzlich die Notwendigkeit von politischen Entscheidungen unter der Prämisse des Gesundheitsschutzes und die Leistungen von staatlichen Verwaltungen in diesem Zusammenhang. Eine Reihe anfangs notwendiger freiheitsbeschränkenden Corona-Schutz-Maßnahmen sehen wir inzwischen zunehmend kritisch. „Alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der staatlichen Verwaltungen müssen stets verhältnismäßig sein und fortwährend überprüft werden“, so unser Kreisvorsitzender Henrik Jacobs.

Es muss immer ausbalanciert zwischen Freiheitsbeschränkung und Gesundheitsschutz abgewogen werden. Hier ist nicht im erforderlichen Umfang nachgesteuert worden. „Die existenzielle Belastung vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen ist dramatisch“, so unser Kreistagsabgeordneter Bernd Fell.

Wir fordern etwa, dass:
  • Restaurants und Gaststätten ihre Außenbereiche, unter Beachtung eines Sicherheitsabstandes zwischen den Tischen, wieder unverzüglich öffnen dürfen.
  • Zusammenkünfte mehrerer Personen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Platz für ausreichend Sicherheitsabstand bieten, wieder erlaubt werden.
  • die Städte und Gemeinden im Landkreis Hildesheim die Gewerbesteuern senken, um die notleidenden Betriebe zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
Nicht nur Bund und Land sind gefordert, sondern auch der Landkreis

Gerade in diesen Zeiten ist es mehr als angebracht, dass öffentlich über die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen diskutiert wird. Der öffentliche Meinungsaustausch ist der Kern einer freiheitlichen Demokratie und darf nur in sehr engen Grenzen beschränkt werden. „Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, mit ausreichendem Sicherheitsabstand zwischen den Teilnehmern muss möglich sein. Dies gilt vor allem dann, wenn parallel auch Marktbesuche möglich sind.“, so unser Kreisvorsitzender Henrik Jacobs.